Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufbereitungs- und Pflegeleistungen von HzzH GmbH («HZZH») gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Offerte und Vertragsschluss
Anfragen über Website, WhatsApp oder Telefon sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn HZZH den Termin persönlich bestätigt. Die auf der Website ausgewiesenen Preise sind Endpreise und beziehen sich auf Fahrzeuge in üblichem Zustand; ein Mehraufwand (z. B. starke Verschmutzung, Tierhaare) wird vor Arbeitsbeginn angezeigt und vereinbart – nie nachträglich.
3. Termine und Annullation
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenlos verschoben oder annulliert werden. TODO: Annullationsfrist bestätigen Bei späterer Annullation oder Nichterscheinen kann HZZH den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
4. Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft entfernt vor der Übergabe persönliche Wertsachen aus dem Fahrzeug und weist auf bekannte Schäden, Vorschäden oder besonders empfindliche Materialien hin. Für zurückgelassene Wertsachen übernimmt HZZH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
5. Leistung und Ergebnis
HZZH führt die Arbeiten fachgerecht und mit geeigneten Produkten aus. Naturgemäss kann der Erfolg einzelner Massnahmen vom Zustand des Fahrzeugs abhängen (z. B. tiefe Kratzer, eingebrannte Flecken); wo Grenzen absehbar sind, weist HZZH vor Arbeitsbeginn darauf hin.
6. Haftung
Jede Haftung von HZZH ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. HZZH haftet insbesondere nicht für leichte Fahrlässigkeit, für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und Wertsachen, für bereits vorhandene Schäden und Vorschäden, für materialbedingte Veränderungen an gealterten oder vorgeschädigten Oberflächen sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). Bereits vorhandene Schäden werden nach Möglichkeit bei der Annahme dokumentiert.
7. Zahlung
Die Vergütung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig, zahlbar bar oder per angebotener elektronischer Zahlungsart. Bei Geschäftskunden gelten die vereinbarten Zahlungsfristen. HZZH kann das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten (Retentionsrecht).
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände (insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten).
Stand: Juli 2026.